Unterbringung 

Die Unterbringung Ihrer Katzen erfolgt bei uns im Haus. 
Ihre Lieblinge dürfen sich im gesamten Haus frei bewegen.
Zusätzlich gibt es ein spezielles Katzenzimmer als Rückzugsort. 

Das Katzenzimmer ist ausgestattet mit Kratzbaum, Fressnapf, Katzenklos, Spielmöglichkeiten

Vertragsbedingungen Katzen

Der Tierhalter erklärt sich mit der Art und Beschaffenheit der Anlage des 
Betriebsgrundstückes einverstanden.
2. Die Tierpension übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen ( Decken, 
Schüsseln, Spielzeug etc.)
3. Der Tierhalter bestätigt, dass seine Katze entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten 
und Ungeziefer ist. Die letzte Wurmkur darf nicht länger als vier Wochen zurückliegen. 
Sollte eine Behandlung durch die Tierpension nötig werden, wird diese auf Kosten des 
Tierhalters durchgeführt werden. Bringt eine Katze nachweislich eine ansteckende 
Krankheit mit, trägt der Tierhalter der Katze die dadurch entstehenden Kosten für 
Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Pensions- und Besuchertiere.
4. Der Tierhalter bestätigt, dass seine Katze eine gültige Impfung gegen Katzenschnupfen und 
Katzenseuche hat. Der Impfpass wurde durch die Tierpension eingesehen. Kranke Katzen 
werden nicht angenommen, auch wenn der Vertrag bereits von beiden Parteien 
unterzeichnet wurde. In diesem Fall kann die Tierpension sowohl am Abgabetag, als auch
bei nachträglicher Feststellung sofort vom Vertrag zurücktreten. Der Tierhalter hat das Tier 
unverzüglich abzuholen oder durch eine bevollmächtigte Person abholen zu lassen.
5. Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass in Notfällen und bei akuten 
Erkrankungen oder Verletzungen die erforderliche Behandlung bei einem Tierarzt erfolgt, 
der von der Tierpension bestimmt wird. Die Tierpension wird für diesen Fall ausdrücklich 
ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden eine Tierarztpraxis mit der 
tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Tieres zu beauftragen. Die dadurch 
entstehenden Kosten übernimmt der Tierhalter.
6. Der Tierhalter bestätigt, alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben. 
Der Tierhalter verpflichtet sich, etwaig nach Vertragsabschluss eintretende seine Person 
oder der Katze betreffende Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
7. Bei Nichtabholung der Katze zum vereinbarten Zeitpunkt oder einvernehmlicher 
Verlängerung der Aufenthaltsdauer werden die zusätzlichen Tage dem Tierhalter in 
Rechnung gestellt. Es ist der Tierpension vorbehalten, bei Nichtabholung der Katze einen 
Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen. Bei Nichtabholung der Katze 
spätestens nach 4 Tagen, ist es der Tierpension vorbehalten, die Katze ins Tierheim zu 
bringen. Evtl. Kosten werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt.
8. Unter Preise nicht aufgeführte, evtl. anfallende Zusatzkosten ( Tierarzt, Medikamente,Futter 
Unsauberkeit etc.) sind bei Abholung der Katze zu begleichen.
9. Ein zusätzlicher Reinigungs- und Pflegebedarf z.B. bei starker Unsauberkeit o. Inkontinenz 
wird in Abhängigkeit des zeitlichen Mehraufwandes berechnet.
10. Die Tierpension behält sich vor, während der Betreuungszeit Fotos oder Videos 
aufzunehmen. Die Tierpension darf diese Film-/Fotoaufnahmen des Tieres zur Werbung für 
das eigene Unternehmen verwenden ( Homepage, Anzeigen, Facebook Seite etc.)
11. Der Tierhalter willigt hiermit in die Verwendung und Nutzung der von Ihm übermittelten 
persönlichen Daten ein, soweit dieses im Rahmen der Vertragsabwicklung erforderlich ist.
12. Es werden keine mündlichen Vereinbarungen getroffen. Einzig die schriftlich fixierten sind 
Bestandteil dieses Vertrages.
13. Bei mehrtägiger Unterbringung der Katze gilt der Pensionsplatz nur als reserviert, wenn die 
Reservierungskosten ( 25%) bezahlt und der Vertrag ausgefüllt und von beiden Parteien 
unterzeichnet wurde.
14. Pensionsgebühren sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen.
15. Bei Reservierung eines Betreuungsplatzes fallen 25 % Reservierungskosten vom 
Gesamtbetrag an. Wird der Betreuungsplatz bis 2 Wochen vor Unterbringung abgesagt, 
werden die Reservierungskosten als Stornokosten einbehalten. Wird der Betreuungsplatz eine Woche vor Unterbringung abgesagt berechnen wir 50% der gebuchten Tagessätze als 
Stornogebühr. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Unterbringungstermin werden 80 % 
der gebuchten Tagessätze berechnet.
16. Durch vorzeitige Abholung entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
17. Die Aufnahme der Katze in die Tierpension erfolgt auf eigenen Gefahr des Katzenhalters. 
Der Katzenhalter haftet für die durch der zur betreuenden Katze verursachte Personen-, 
Sach- oder Vermögensschäden (z.b zerkratzte Polstermöbel etc.)
18. Die Tierpension hat die Entscheidungsbefugnis , Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne 
Benennung von Gründen abzulehnen.
19. Das Konzept der Tierpension sieht es vor, die Katzen in Gruppen zu halten. Trotz der 
Vorteile für die Katzen ist damit stets ein Risiko verbunden. Beißereien und Verletzungen 
lassen sich nie ganz ausschließen. Der Tierhalter erklärt sich mit der Haltungsform 
einverstanden. Der Tierhalter erklärt ausdrücklich, dass er die Risiken kennt, in Kauf nimmt 
und die eventuellen Kosten einer tierärztlichen Behandlung der eigenen Katze selbst trägt. 
Die Tierpension behält sich vor, bei Unverträglichkeiten von Katzen untereinander oder 
Aggressions- und/oder Angstverhalten der Katze eine Unterbringung im Einzelzimmer 
vorzunehmen. In diesem Fall wird der betreffende Tierhalter durch die Tierpension 
umgehend informiert.


Diese Vertragsbedingungen stehen im Betreuungsvertrag, mit der Unterschrift im Betreuungsvertrag stimmen Sie den Vertragsbedingungen zu.