Unterbringung
Die Unterbringung Ihrer Katzen erfolgt bei uns im Haus.
Ihre Lieblinge dürfen sich im gesamten Haus frei bewegen.
Zusätzlich gibt es ein spezielles Katzenzimmer als Rückzugsort.
Das Katzenzimmer ist ausgestattet mit Kratzbaum, Fressnapf, Katzenklos, Spielmöglichkeiten
Vertragsbedingungen Katzen
Der Tierhalter erklärt sich mit der Art und Beschaffenheit der Anlage des
Betriebsgrundstückes einverstanden.
2. Die Tierpension übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen ( Decken,
Schüsseln, Spielzeug etc.)
3. Der Tierhalter bestätigt, dass seine Katze entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten
und Ungeziefer ist. Die letzte Wurmkur darf nicht länger als vier Wochen zurückliegen.
Sollte eine Behandlung durch die Tierpension nötig werden, wird diese auf Kosten des
Tierhalters durchgeführt werden. Bringt eine Katze nachweislich eine ansteckende
Krankheit mit, trägt der Tierhalter der Katze die dadurch entstehenden Kosten für
Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Pensions- und Besuchertiere.
4. Der Tierhalter bestätigt, dass seine Katze eine gültige Impfung gegen Katzenschnupfen und
Katzenseuche hat. Der Impfpass wurde durch die Tierpension eingesehen. Kranke Katzen
werden nicht angenommen, auch wenn der Vertrag bereits von beiden Parteien
unterzeichnet wurde. In diesem Fall kann die Tierpension sowohl am Abgabetag, als auch
bei nachträglicher Feststellung sofort vom Vertrag zurücktreten. Der Tierhalter hat das Tier
unverzüglich abzuholen oder durch eine bevollmächtigte Person abholen zu lassen.
5. Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass in Notfällen und bei akuten
Erkrankungen oder Verletzungen die erforderliche Behandlung bei einem Tierarzt erfolgt,
der von der Tierpension bestimmt wird. Die Tierpension wird für diesen Fall ausdrücklich
ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden eine Tierarztpraxis mit der
tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Tieres zu beauftragen. Die dadurch
entstehenden Kosten übernimmt der Tierhalter.
6. Der Tierhalter bestätigt, alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben.
Der Tierhalter verpflichtet sich, etwaig nach Vertragsabschluss eintretende seine Person
oder der Katze betreffende Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
7. Bei Nichtabholung der Katze zum vereinbarten Zeitpunkt oder einvernehmlicher
Verlängerung der Aufenthaltsdauer werden die zusätzlichen Tage dem Tierhalter in
Rechnung gestellt. Es ist der Tierpension vorbehalten, bei Nichtabholung der Katze einen
Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen. Bei Nichtabholung der Katze
spätestens nach 4 Tagen, ist es der Tierpension vorbehalten, die Katze ins Tierheim zu
bringen. Evtl. Kosten werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt.
8. Unter Preise nicht aufgeführte, evtl. anfallende Zusatzkosten ( Tierarzt, Medikamente,Futter
Unsauberkeit etc.) sind bei Abholung der Katze zu begleichen.
9. Ein zusätzlicher Reinigungs- und Pflegebedarf z.B. bei starker Unsauberkeit o. Inkontinenz
wird in Abhängigkeit des zeitlichen Mehraufwandes berechnet.
10. Die Tierpension behält sich vor, während der Betreuungszeit Fotos oder Videos
aufzunehmen. Die Tierpension darf diese Film-/Fotoaufnahmen des Tieres zur Werbung für
das eigene Unternehmen verwenden ( Homepage, Anzeigen, Facebook Seite etc.)
11. Der Tierhalter willigt hiermit in die Verwendung und Nutzung der von Ihm übermittelten
persönlichen Daten ein, soweit dieses im Rahmen der Vertragsabwicklung erforderlich ist.
12. Es werden keine mündlichen Vereinbarungen getroffen. Einzig die schriftlich fixierten sind
Bestandteil dieses Vertrages.
13. Bei mehrtägiger Unterbringung der Katze gilt der Pensionsplatz nur als reserviert, wenn die
Reservierungskosten ( 25%) bezahlt und der Vertrag ausgefüllt und von beiden Parteien
unterzeichnet wurde.
14. Pensionsgebühren sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen.
15. Bei Reservierung eines Betreuungsplatzes fallen 25 % Reservierungskosten vom
Gesamtbetrag an. Wird der Betreuungsplatz bis 2 Wochen vor Unterbringung abgesagt,
werden die Reservierungskosten als Stornokosten einbehalten. Wird der Betreuungsplatz eine Woche vor Unterbringung abgesagt berechnen wir 50% der gebuchten Tagessätze als
Stornogebühr. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Unterbringungstermin werden 80 %
der gebuchten Tagessätze berechnet.
16. Durch vorzeitige Abholung entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
17. Die Aufnahme der Katze in die Tierpension erfolgt auf eigenen Gefahr des Katzenhalters.
Der Katzenhalter haftet für die durch der zur betreuenden Katze verursachte Personen-,
Sach- oder Vermögensschäden (z.b zerkratzte Polstermöbel etc.)
18. Die Tierpension hat die Entscheidungsbefugnis , Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne
Benennung von Gründen abzulehnen.
19. Das Konzept der Tierpension sieht es vor, die Katzen in Gruppen zu halten. Trotz der
Vorteile für die Katzen ist damit stets ein Risiko verbunden. Beißereien und Verletzungen
lassen sich nie ganz ausschließen. Der Tierhalter erklärt sich mit der Haltungsform
einverstanden. Der Tierhalter erklärt ausdrücklich, dass er die Risiken kennt, in Kauf nimmt
und die eventuellen Kosten einer tierärztlichen Behandlung der eigenen Katze selbst trägt.
Die Tierpension behält sich vor, bei Unverträglichkeiten von Katzen untereinander oder
Aggressions- und/oder Angstverhalten der Katze eine Unterbringung im Einzelzimmer
vorzunehmen. In diesem Fall wird der betreffende Tierhalter durch die Tierpension
umgehend informiert.